Standanmeldung CSD Jena 2023

Hier können Organisationen sich für einen Stand auf dem CSD 2023 melden.

Anmeldefrist ist der 07.10.2023. Über die Zulassung der Standanmeldung wird bis zum 10.10.2022 entschieden.

    Daten zur Organisation

    Anmeldende Person

    Kontaktdaten zur anmeldenden Person.
    Diese Daten werden für Absprachen im Vorfeld genutzt.

    Ansprechperson (vor Ort)

    Kontaktdaten einer verantwortlichen Person am 14.10.2023.
    Kann identisch mit der anmeldenden Person sein.
    Diese Daten werden für kurzfristige Absprachen am oder unmittelbar vor dem 14.10.2023 genutzt.

    Angaben zum Stand

    Können Gäste am Stand aktiv mitgestalten (z.B. Bastelmöglichkeiten)?

    Vorstellung

    Vereine, Gruppen und Projekte können sich im Bühnenprogramm des Straßenfestes (Kurzvorstellung/-interview) sowie über die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld (Social-Media-Beiträge) vorstellen.

    Bei Interesse werden weitere Informationen Anfang Juli per E-Mail an die anmeldende Person geschickt.

    Wir haben Interesse an einer Vorstellung

    Ausstattung

    Wir bitten darum, eigene Ausstattung mitzubringen.
    Wenn dies nicht möglich ist, versuchen wir, die notwendige Ausstattung zu stellen

    Wichtig!
    • Der Auf- und Abbau muss von der angemeldeten Organisation übernommen werden.
    • Sollte Strom gebraucht werden, sind zulässige Kabel eigenständig mitzubringen.

    Stromanschluss

    Informationen und Hinweise

    • das Straßenfest findet anlässlich des Christopher Street Days (CSD) Jena 2023 statt, d.h.:

      • die Info-Stände sowie die diese ausrichtenden Organisationen sollen gesellschaftspolitische Ziele im Sinne des CSD und seiner Forderungen verfolgen;

      • Anmeldungen von Parteien an sich werden nicht angenommen;

      • kommerzielle Absichten dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters verfolgt werden;

      • Organisationen und Veranstaltungen dürfen nur dann beworben werden, wenn ihre Hauptziele im Sinne des CSD liegen; insb. Gewerkschaften sollen Werbung für ihre Arbeit in Bezug auf die Themen des CSDs anbieten und nicht reine Gewerkschafts-Werbung;

      • Anweisungen der*s Anmelder*in sowie der Polizei ist unverzüglich Folge zu leisten;

    • für nicht-kommerzielle Nutzung wird jeder*m Stand-Betreiber*in eine Fläche von 3x3m kostenfrei zur Verfügung gestellt;
      größere Flächen bedürfen schriftlicher Bestätigung;

    • kommerzielle Stände werden in der Regel nur zugelassen, wenn die angebotenen Dienstleistungen im Sinne des CSD liegen;

    • Aufbau: ab 11:00 Uhr, Standzeit: 15 - 19 Uhr, Abbau: bis 20 Uhr;

    • insbesondere für den Fall, dass ein Stand nicht in der gesamten Standzeit betreut werden kann, besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Stand anzumelden; dann versuchen wir, mehrere Organisationen so an einen Stand zusammenzulegen, dass immer mind. eine Ansprechperson am Stand ist;

    • der*die Standbetreiber*in stellt den*die Veranstalter*in von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung des Standes bzw. Standplatzes geltend gemacht werden;

    • der*die Veranstalter*in haftet für Schäden, die auf dessen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;

    • über alle Standanmeldungen, die bis zum 07. Oktober dem CSD Jena vorliegen, wird bis zum 10. Oktober entscheiden und die Entscheidung den Stand-Verantwortlichen mitgeteilt;

    Zustimmung*

    Anmerkungen

    Es gilt die Datenschutzerklärung.